Genau hinsehen bei Wechsel in die PKV
Millionen gesetzlich Versicherte waren schockiert, als vor einiger Zeit die Ankündigung von den Versicherungsträgern die Runde machte, dass die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung im nächsten Jahr auf durchschnittlich 15,5 Prozent steigen werden. Grund ist laut Angaben der Versicherer der neu eingeführte Gesundheitsfonds, der die Kosten nach oben treibt.
Gerade für gut verdienende Angestellte steigen die absoluten Beiträge damit auf schmerzliche Niveaus. Da verwundert es nicht, dass zunehmend mehr Arbeitnehmer darüber nachdenken, der staatlichen Gesundheitsversorgung den Rücken zu kehren und in die Private Krankenversicherung zu wechseln. In dieser werden die Beiträge unabhängig vom Einkommen erhoben und richten sich vielmehr nach persönlichen Bedingungen des Versicherten wie Alter, Geschlecht, medizinische Vorgeschichte und Dauer die Mitgliedschaft. Das kann zu deutlich reduzierten Beiträgen führen, die genau wie in der gesetzlichen Variante paritätisch von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen werden.
Weitere Belastungen, wie zum Beispiel Zuzahlungen zu Arzneien oder die Praxisgebühr fallen in der PKV in aller Regel nicht an. Darüber hinaus ist der Leistungskatalog gegenüber der GKV deutlich vergrößert und es ist auch kein Geheimnis, dass privat Versicherte bei Ärzten wegen der großzügigeren Abrechnungsmodelle beliebte Kunden sind. Leider ist es nicht jedem möglich, ohne weiteres in die Private Krankenversicherung zu wechseln. Nur wer ein Jahreseinkommen bezieht, dass über der Versicherungspflichtgrenze liegt, ist von den Beiträgen zur GKV befreit bzw. kann sich auf Antrag befreien lassen. Diese Grenze liegt in diesem Jahr bei rund 48000 Euro und unterliegt meist jährlich stattfindenden Erhöhungen seitens des Gesetzgebers. In diesem Punkt besteht oft Unklarheit bei vielen an einem Wechsel interessierten Arbeitnehmern, da die Versicherungspflichtgrenze leicht mit der Beitragsbemessungsgrenze verwechselt wird. Letztere regelt lediglich die Erhebung von Beiträgen auf Einkommensanteile oberhalb dieser Marke, die bei rund 42000 Euro jährlich liegt. Die Anteile des Gehalts, die über dieser Marke liegen, lösen keine höheren Beiträge aus.
Dennoch besteht die Pflicht zur Versicherung. Ein Wechsel in die private Krankenversicherung lohnt aber nicht für jeden automatisch. Vielmehr ist die persönliche Situation für die Einsparpotenziale Ausschlag gebend. Für junge, allein stehende Arbeitnehmer ist dieses in den meisten Fällen erheblich, so dass der Wechsel der Versicherungsform in aller Regel lohnenswert ist. Bei Personen, die mehrere Kinder haben, kann sich dies anders gestalten, da in der PKV der Nachwuchs nicht automatisch kostenlos mitversichert ist wie beim gesetzlichen Pendant. Für jedes Kind müssen zusätzliche Beiträge entrichtet werden. Auch ältere Versicherte sollten sich einen Wechsel in der PKV oder auch Riester Rente überlegen.
Die Beiträge zur Privaten Krankenversicherung steigen mit der Anzahl der absolvierten Lebensjahre erheblich an. Es sollte auch beachtet werden, dass die Beiträge auch Im Rentenalter, wenn kein regelmäßiges Einkommen mehr vorliegt, entrichtet werden müssen. Zwar werden automatisch zehn Prozent der Beiträge in eine Kapitaldeckung angelegt, die eben diesen Anstieg dämpfen sollen. Wer aber erst spät in die PKV eintritt, kann nicht allzu hohe Kapitalsummen aufbauen, wodurch sich der Dämpfungseffekt entsprechend reduziert.